Registereinträge in der Datenschutzfrist
Du möchtest Kopien der Einträge in Geburts-, Heirats- oder Sterberegister für einen in der Datenschutzfrist geborenen Vorfahren anfordern? Dann musst du das zuständige Standesamt kennen und nachweisen, dass du mit dieser Person in gerader Linie (Kind, Enkel, Urenkel) verwandt bist.
- Eigene Geburtsurkunde (und Heiratsurkunde) sowie gegebenenfalls die Geburts- und Heiratsurkunden des jeweiligen Elternteils und Großelternteils scannen / fotografieren und auf den Rechner hochladen.
- Zuständiges Standesamt herausfinden. Wenn möglich die Nummer des gewünschten Registereintrages ermitteln.
- Auf der Webseite des Standesamtes bzw. der Gemeinde die Emailadresse des zuständigen Mitarbeiters heraussuchen.
- Eine Email senden mit Betreff "Anforderung von Kopien der Registereinträge" und folgendem Inhalt:
"... ich benötige einfache unbeglaubigte Kopien der Einträge im Geburts- / Heirats- / Sterberegister und der Sammelakten für folgende Personen:
[Vornamen] [Name], geb. [Geburtsname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort] Eintrag Nr. [Nummer des Registereintrages], Heirat mit [Vornamen und Nachname de(s/r) Partner(s/in) am [Trauungsdatum] in [Ort der Heirat] Eintrag Nr. [Nummer des Registereintrages], gestorben am [Todesdatum] in [Sterbeort] Eintrag Nr. [Nummer des Registereintrages], letzter Wohnort [letzte bekannte Adresse]
Bitte senden Sie mir vorab eine Mitteilung über die entstehenden Kosten."
- Geburts- und Heiratsurkunden in den Anhang der Email laden
Download hier:
Entwurf-Email-Anforderung-Registerkopien