Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Gegen eine Gebühr kann man schriftlich eine einfache Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt bzw. beim Bürgerservice der jeweiligen Gemeinde beantragen. Voraussetzung ist die eindeutige Identifizierung des Einwohners durch mindestens drei übereinstimmende Angaben. Sie beinhaltet Namen und Anschrift(en) des Einwohners.



