Es empfiehlt sich für die Ahnenforschung Kopien der Registereinträge mit allen Randvermerken anzufordern und sofern vorhanden auch die Sammelakten / Familienakten.
Die Register werden zeitlich nahe zum Ereignis erstellt und enthalten ausführliche Angaben zu der/den Person(en) und ihren Eltern. Außerdem wurden in den Randvermerken auf weitere Einträge hingewiesen z.B. zum Tod eines Ehepartners auf dem Eintrag der Heirat.
Urkunden sind zum Zeitpunkt der Beurkundung erstellte Abschriften der Registereinträge mit nur den wesentlichsten Angaben.
Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzen Rheinland eingeführt. Die ältesten Standesamtsbücher datieren von 1792. Die anderen Standesämter wurden durch den Code Civil anschließend eingerichtet. Erst mit dem Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats-, und Sterberegister) eingerichtet. Das Standesamt ist seit 1. Februar 1870 im Großherzogtum Baden, ab 1. Oktober 1874 im Königreich Preußen sowie ab 1. Januar 1876 im restlichen Gebiet des Deutschen Reiches ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.



