Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Gegen eine Gebühr kann man schriftlich eine einfache Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt bzw. beim Bürgerservice der jeweiligen Gemeinde beantragen. Voraussetzung ist die eindeutige Identifizierung des Einwohners durch mindestens drei übereinstimmende Angaben. Sie beinhaltet Namen und Anschrift(en) des Einwohners.
Auf schriftliche Anfrage und durch Nachweis des berechtigten Interesses kann eine erweiterte Melderegisterauskunft oder eine Auskunft mit einem erhöhten Suchaufwand (Archivauskunft) beantragt werden. Die Gebühr für eine Auskunft mit erhöhtem Suchaufwand (Archiv) richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.
Eine erweiterte Auskunft kann nach § 45 BMG zusätzlich zu den Daten einer einfachen Auskunft erfolgen über:
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- Gesetzliche(n) Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbetag und -ort



