Kataster
Als Kataster wird allgemein ein Register oder eine Liste von Dingen mit Raumbezug verstanden. Das Liegenschaftskataster verzeichnet dabei sämtliche Flurstücke wie Grundstücke oder Parzellen eines Gebietes. Das Hauptaugenmerk des Katasters liegt zwar auf dem Grundstück, doch neben Lage (Adresse), Größe und Nutzungsart wird auch der Eigentümer aufgeführt. Des Weiteren enthalten Kataster Kartenwerke in Form einer genauen Flurkarte mit der räumlichen Lage, der Form und den Abgrenzungen des Grundstückes.
Grundbücher
Grundbücher dienen als Übersicht über die Besitzverhältnisse einer Liegenschaft. Anfänglich wurde in Grundbücher lediglich die Grundschuld verzeichnet, dessen Eintrag jedoch nicht verpflichtend war. Erst Ende des 19. Jahrhunderts wurden auch Eigentümerwechsel verzeichnet und die Eintragung beim Erwerb von Grundstücken wurde verpflichtend.
Urbare
Einkünfte, die Landesherren, Klöster, Adelige, Kirchen oder auch bürgerliche Grundbesitzer wurden in sogenannten Urbaren festgehalten. Dieses Verzeichnis hält zum einen die Besitzrechte einer Grundherrschaft fest, aber auch die zu erbringenden Leistungen ihrer Grunduntertanen. Urbare gelten als bedeutende Wirtschafts- und Rechtsquelle des mittelalterlichen Lehnswesens.
Egal ob der eigene Vorfahre selbst Lehnsherr oder lediglich Lehensträger war, sofern man einen Anhaltspunkt über den Lebensort des Vorfahren hat, kann ein Blick in das zuständige Urbar manchmal hilfreich sein.



