Cholera in Brandenburg und Ost-/West-Preußen
Die Cholera erreichte Danzig in den ersten Junitagen 1831. Ludwig Gustav von Thile, Generalmajor und Chef der vom preußischen Innenministerium eingesetzten „Immediatkommission zur Abwehrung der Cholera“ zögerte nicht und ließ die bis dahin nur für Posen und Schlesien geltenden Quarantänebestimmungen auch auf Westpreußen ausdehnen.
Die preußische Regierung gab indessen detaillierte Maßregeln bekannt, nach denen bei Annäherung und Ausbruch der Cholera zu verfahren sei. Neben allgemeinen Verhaltensweisen legten die Instruktionen auch die Einrichtung der Quarantäneanstalten in den Häfen und bei den Grenzzollämtern fest. Für diese Kontumazanstalten hatten die Städte oder Gemeinden Wohnungen bereitzustellen, die insbesondere das Baden der Reisenden ermöglichten. Auch sollte eine Krankenabteilung mit einem Arzt eine fachgerechte Versorgung im Ansteckungsfall gewährleisten. Speziell für die Desinfektion der Waren mit Chlor waren „Reinigungsknechte“ zu verpflichten. Des Weiteren hatten die Waren in einem „gut durchlüfteten Schuppen“ zu lagern, und auch ankommende Briefe aus Choleragebieten waren mit Chlor zu räuchern, wohingegen mitgeführte Tiere, je nach Länge des Fells, einer mehrmaligen Schwemme unterzogen werden mussten. Geldmünzen wurden mit einem Schwamm in einer Lösung von grüner Seife oder Chlorkalk gewaschen.
Ausweitung der Quarantänebestimmungen auf Brandenburg, Pommern und Sachsen
Am 30. Juli 1831 gab die Immediatkommission bekannt, dass die Quarantänebestimmungen nunmehr „auf alle Teile der Provinzen Brandenburg und Pommern sowie auch der Provinz Sachsen Anwendung finden“. Die sächsische Regierung hatte zur Abwehr der Cholera ebenfalls eine Sonderkommission eingerichtet. Als Maßnahme gegen die Weiterverbreitung der Seuche hatte die Kommission am 18. August 1831 angeordnet: „Alles Einwandern von Handwerksgesellen aus den Kaiserlich-Königlich Österreichischen und Königlich Preußischen Staaten in die hiesigen Lande wird hierdurch bis auf weitere Anordnung gänzlich untersagt.“ Zwar sollten auch Ausnahmen von der Bestimmung gelten, doch war in jedem Fall eine Quarantäne von 20 Tagen einzuhalten.
Cholera in Berlin
Als die Cholera im September 1831 in Berlin ausbrach, setzte die Immediatkommission jedoch fest, dass an der Elbe die Quarantänestationen beim Einmünden der Havel am Havelberg und des Plaueschen Kanals bei Parey fortbestehen sollten.
Die erste Choleraepidemie in Europa forderte allein in Berlin zwischen September 1831 und Februar 1832 offiziell 1426 Todesopfer.



